Ihrer gütigen Einladung auf Freitag, den 10. April werde ich mit Vergnügen folgen. Da ich aber mit einer Tochter (die mein Haus verwaltet) ankomme2, möchte ich Sie bitten, vorausgesetzt, daß Damen in der Gesellschaft sind und noch ein Platz zu vergeben ist, auch sie mit einzuladen, um ihr dadurch eine große Freude und Ehre zu bereiten. Im vorigen Jahre war sie verhindert bei Ihnen zu erscheinen, als sie eingeladen war. Ich hoffe daher nicht ganz unbescheiden mit meiner Bitte zu kommen.