Bevor ich nach Erfurt gehe, also bis Mitte März, möchte ich hier in Rostock Alles so weit geordnet wissen, daß Susettchens Heimführung durch mich nichts mehr im Wege steht. Was nun die etwaiige Anforderung der bairischen Behörde in Beziehung auf unsere Verbindung betrifft, so nehme ich an, daß es derselben genügen wird, wenn ich die Bescheinigung des Pastors meines hiesigen Kirchspiels über das erfolgte kirchliche Aufgebot mitbringe, da die Aufnahme meiner künftigen Frau in das hiesige Heimatsrecht sich daraus von selbst ergiebt. Das kirchliche Aufgebot muß hier jedenfalls stattfinden, und habe ich ebenso auch für die anderwärts erfolgte Copulation hier die Gebühren zu entrichten. Zwar von dem Aufgebot lassen sich Standespersonen häufig durch die Regierung dispensiren; ich sehe aber keinen Grund dazu ein – denn die Gebühren werden doch auch nicht erspart – und ich bin kein Freund von dergleichen Executionen einer falschen Vornehmheit. Ich gedenke also mit Eurer elterlichen Genehmigung das Aufgebot hier schon in der nächsten Woche stattfinden zu lassen, um die erwähnte Bescheinigung sogleich mitzunehmen. Außerdem bringe ich meinen Taufschein, Confirmationsschein2 und etwa auch meine Bestallung als Universitäts-Professor mit. Doch möchte ich von Dir die ausdrückliche Gewißheit haben, daß die dortigen Behörden, die bürgerliche oder die kirchliche, nichts mehr von mir verlangen, um später keinem weiteren Aufenthalt zu begegnen. Es wäre mir sonst jetzt noch ein Leichtes, alle möglichen Autorisationen herbeiszuschaffen, wenn es deren bedürfte – und allerdings bin ich auch nicht ganz sicher, da man meinem lieben Susettchen in Nürnberg sogar das Schulzeugniß nicht erläßt.
Sei so gut, mir durch Susettchens nächsten Brief hierüber Deine Meinung zukommen zu lassen.