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Karl Hegel an Georg Wyss, Erlangen, 20. Juni 1892

Hochverehrter Herr College!

Herzlichen Dank sage ich Ihnen für die freundliche Zusendung der Schrift von LeFort über Les Franchises de Flument und des Buchs von François Forel: Chartes comunales du pays de Vaud aus Ihrer Privatbibliothek.1 Besonders erstere ist für mich wichtig wegen Übertragung des Rechts von Freiburg in Breisgau2 und von Freiburg im Üchtlande auf den kleinen Ort in Faucigny, den ich nicht einmal auf meiner Karte von Savoyen finden kann. Es scheint in der That nicht gelungen zu sein aus ihm eine Stadt zu machen.

Zur Vergleichung wäre es mir interessant auch das Stadtrecht von Neuchâtel zu sehen; ich erlaube mir deshalb an Sie die Bitte zu richten, die Zusendung des auf einliegendem Zettel verzeichneten Buchs von Matile seitens der Stadtbibliothek von Zürich an die hiesige Universitätsbibliothek gütigst vermitteln zu wollen. Die Empfangsbescheinigung wird dann von letzterer erfolgen; bis dahin kann mein Schein zur Sicherheit dienen.

Die ehrenvolle Anerkennung, die mir von Cornelius bei seinem splendiden Diner zu teil wurde, hat mich tief gerührt und erfreut. Ihre guten Wünsche erwiedere ich von Herzen für Ihr und der Ihrigen Wohlergehen.

Mit vorzüglicher Hochachtung
Ihr ergebener
Karl Hegel.