XML PDF

Theodor Ilgen an Karl Hegel, Münster, 31. Mai 1893

Hochgeehrter Herr Professor!

Auf Ihre sehr gefällige Anfrage vom 9. dieses Monats1 bezüglich des Städtchens Schwaney beehre ich mich Ihnen nach meiner Rückkehr von der Reise noch folgende bei Wigand nicht vorhandene Notiz mitzutheilen:

Bereits am 25 Juli 1409. haben die Brüder Hermann, Ludolf und Dietrich von Heerse „de helfte an Swaneyghe“ und allem Zubehör an Einkünften von den Bauten, Gütern, Gerichten etc. an den Domkämmerer Heinrich Westphal von Paderborn für 220 Rheinische florin2 verkauft. Schwaney wird in der Urkunde, welche nur in einer schlechten Abschrift des 17. Jahrhunderts erhalten ist (Fr. Paderborn 1457 a3) weder als oppidum noch als villa bezeichnet. Der Käufer darf nach der Urkunde to Swaneyghe vorbuwen ausstellen an husen unde an deme dyke bover Swaneyge4. Sonst enthält die Urkunde über die von Ihnen angeregte Frage nichts.

Über den Stand der Arbeiten für die Städtechroniken5 habe ich mir erlaubt Ihnen aus Rom zu berichten. Ich möchte noch ergänzend hinzufügen, daß ich auch bereits einen großen Theil der für die Verfassungsgeschichte von Soest in Betracht kommenden Literatur durchgearbeitet habe.

Mit ausgezeichneter Hochachtung
Euer Hochwohlgeboren
ergebenster
Theodor Ilgen