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Karl Hegel an Elias Steinmeyer, Erlangen, 12. Januar 1877

Sehr geehrter Herr College!

Ich habe heute Nachmittag den Miethvertrag mit der Frau Fleischmann, welche allein der redende Theil der beiden Eheleute ist, mündlich abgeschlossen.

Als Miethpreis für die ganze Wohnung nebst Mansardenzimmer, Bodenraum, Keller, Holzlager und Mitbenutzung der Waschküche, wozu auch ein Badezimmer gehört, habe ich 500 florin bestimmt und, mit Abrundung auf 860 Mark, daran festgehalten, welcher auch zugestanden worden ist. Dabei übernimmt der Vermiether auf seine Kosten die Herstellung einer Eingangsthür statt eines Fensters nach Ihrer späteren Bestimmung und eines fünften Ofens für eines der hinteren Zimmer. Die Zahlungs- und Kündigungstermine sind vierteljährlich, nach hiesiger Gewohnheit1 zu Anfang Mai, August usw., Notabene Notabene also ist, wenn Sie die Wohnung, wie ausgemacht worden, schon vom 1. April an nehmen, für den Monat April die Miethe vor dem ersten Vierteljahr besonders zu vergüten. Die Kündigungsfrist aber ist halbjährlich, das heißt die Kündigung muß von beiden Seiten ein halbes Jahr vor dem beabsichtigten Auszuge stattfinden.

Frau Fleischmann sagte mir, daß ihr Mann einen schriftlichen Contract nicht für nöthig halte; ich glaube, die Schwierigkeit liegt für ihn darin, daß er damit kaum recht zu Stande zu kommen wüßte. Da aber nicht Sie selbst die mündliche Nachhandlung geführt haben, so müsste es sich doch wohl empfehlen, daß Sie die oben angegebenen Bestimmungen in doppelter Ausfertigung zu Papier brächten und die eine dann selbst unterzeichneten, wogegen der Vermiether die andere zu unterzeichnen hätte. Die Wohnung erscheint mir sehr preiswürdig und eine der besten, die hier überhaupt zu haben sind; mit den wirtschaftlichen Bequemlichkeiten, nebst Hofraum und Garten, welche sie darbietet, wird sich kaum eine andere hiesige Miethswohnung vergleichen können, und mit den gutmüthigen Wirthsleuten wird gewiß auch gut auszukommen zu sein. So hoffe und wünsche ich, daß es Ihnen in diesem neuen Heim gut gefallen werde, und sicher noch besser, wenn Sie erst einen eigenen Hausstand darin begründen.

Was die andere Angelegenheit der „Professur der französischen und englischen Sprache und Literatur“ betrifft, so ist an Professor Suchier nicht weiter zu denken, da wir nicht hoffen können, ihn für uns zu gewinnen (wie wir unterdessen sicher erfahren haben); um so mehr an Dr. Vollmöller, der uns wie von Ihnen, so auch von anderen Seiten, namentlich von Suchier selbst, dringend empfohlen worden ist. Ich werde daher unserer Facultät empfehlen, ihn allein vorzuschlagen, und zwar als außerordentlicher Professor mit dem Normalgehalt von 3180 Mark, wozu die Quinquennalzulagen von je 180 Mark hinzukommen; jedoch ist bei der Qualification von Dr. Vollmöller nicht anzunehmen, daß er ein ganzes Quinquennium oder länger auf die Beförderung zum ordentlichen Professor werde warten müssen. Ich setze voraus, daß Dr. Vollmöller geneigt sei, dem Rufe hierher unter den angegebenen Bedingungen zu folgen, bitte Sie aber ihn dennoch zu fragen und auch, ob er schon zu Ostern2 kommen könne. Sodann wären mir noch einige Daten über ihn erwünscht, um davon für meinen Bericht Gebrauch zu machen: Lebensalter, Studiengang und Schriften – alles nur ganz in Kürze. Von Schriften ist mir nur bekannt die Tübinger Preisschrift; angekündigt und zum Theil gedruckt soll sein: die Übersetzung des Gottfried von Monmouth, unter Mitwirkung von Conrad Hofmann, angekündigt auch eine neue Ausgabe des Poema del Cid. – Ich werde die Anberaumung der Facultätssitzung bis dahin verschieben, wenn ich die gewünschten Nachrichten erhalten habe.

Mit herzlichem Gruß
ergebenst
der Ihrige
Carl Hegel