Sie müßen es mir nicht verübeln, mein hochgeehrtester Herr Profeßor, daß ich Ihr gefälliges Schreiben vom 30 vorigen Monats2 nicht schon früher beantwortete. Es war mir unter dem Drange ernster eiliger Arbeiten sehr unmöglich.
Lieb ist es mir, daß Sie Sich so offen ausgesprochen haben; ich gebe Ihnen in meiner Erwiderung nicht nach, indem ich Ihnen geradeheraus erkläre, daß die von Ihnen gewünschte Ernennung zum ordentlichen Profeßor der Geschichte und Staatswissenschaft Bedenken gefunden hat. Eine Profeßur der Geschichte, worauf Sie allerdings vorzüglich berechtiget wären, ist nicht vakant und zur Errichtung eine Profeßur der Staatswissenschaft in dem von Ihnen angedeuteten Sinne zu schreiten, nachdem erst so eben die wiederholten Anträge des Concils wegen der voranstehenden Berufung zurückgewiesen sind, werden Sie Selbst, ich bin deßen gewiß, bei weiterer Prüfung nicht ganz unbedenklich finden. Man muß der Zukunft vertrauen, die hoffentlich auch noch in anderer Beziehung die Verhältniße unserer Universität günstiger gestalten wird.
Nichts desto weniger wünscht die Regierung, indem sie Ihnen einen Beweis der Anerkennung Ihres bisherigen Wirkens gäbe, Sie insbesondere zu derjenigen Thätigkeit zu ermuntern, weilen Sie Sich in Ihrem vorangerichteten Schreiben weiter verbreiteten und wovon uns inzwischen öffentliche Blätter schon wieder Früchte brachten. – Die Regierung beabsichtigt daher in der Voraussetzung, daß Sie dieses durch Muße neben Ihrem Hauptberufe weiter zu verfolgen bereit wären, bei Serenissimus zu beantragen, Ihre Besoldung vom Jahr Jahr3 desselben an4 auf 800 rt Courant zu erhöhen und bitte ich Sie mir zu sagen, ob ich hiezu eine weitere Einleitung treffen darf.
Ich benutze diese Gelegenheit, Ihnen hierneben einen Abdruck des Wahlgesetzeswesens5 zu übersenden6, welchen man dem bevorstehenden Landtag zu proponiren gedenkt. Vielleicht finden Sie Sich veranlaßt, mir leitenden Artikel darüber zu geben.
Mit aufrichtiger Hochachtung