Betreff:
Die Direction des Historischen Seminars.
Nach hoher Ministerial-Entschließung vom 10. dieses Monats, die Hauptkassenrechnung der Universität Erlangen betreffend, war die im Jahr 1883 geschehene Verwendung erübrigter Stipendien des Historischen Seminars für die Realexigenz, das ist Bücheranschaffungen, unzulässig; doch ist die nachträgliche Genehmigung der Curatelstelle für diesmal nicht versagt worden.
Nun hat aber eine Verwendung gleicher Art auch im Jahr 1884 stattgefunden und die unterzeichnete Direction würde sich in einer sehr mißlichen Lage befinden, wenn die höchste Genehmigung nicht zugleich auf dieses Jahr mit erstreckt würde.
Zur Entschuldigung ihres Verfahrens kann die Direction vorbringen, daß sie in gutem Glauben gehandelt hat, und zur Motivierung, daß das historische Fach hinsichtlich neuer Bücheranschaffungen seitens der Universitätsbibliothek sich im Nothstand befindet: denn im Jahr 1884 wurde dort für solche (angesehen von Fortsetzungen bereits vorhandener Werke) nicht mehr als 100 Mark 15 Pfennig verausgabt, was offenbar in Betracht des Umfangs und der Bedeutung der gesammten Geschichtswissenschaft bei weitem unzureichend erscheint.
Der königliche Universitäts-Verwaltungsausschuß wird deshalb um seine Befürwortung bei der höchsten Stelle gebeten, daß die erforderliche Curatelgenehmigung auch für die im Jahr 1884 geschehene Verwendung von erübrigten Stipendien des Historischen Seminars für Bücheranschaffungen geneigtest wolle ertheilt werden.